| Die Telekom muss ihren Konkurrenten keinen Zugriff auf die im Zuge ihres VDSL-Ausbaus zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern verlegten Glasfaserleitungen gewähren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (DSL, VDSL) |
| 2010-01-28 14:07:00 | Quelle: Golem.de - Internet |