| Das Hamburger Landgericht vertritt die Auffassung, dass Abmahnungen grundsätzlich auch per E-Mail zugesandt werden können. Bleibt die E-Mail in der Firewall oder dem Spamfilter hängen, soll sie laut Gericht trotzdem als zugestellt gelten. (Spam, E-Mail) |
| 2010-02-03 15:51:00 | Quelle: Golem.de - Internet |