| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass auch Bilder der Sedlmayr-Mörder in Online-Archiven bestehen bleiben dürfen. Gegen eine Namensnennung in alten Meldungen hatten die aus der Haft entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr bereits erfolglos geklagt. |
| 2010-02-09 21:37:00 | Quelle: Golem.de - Internet |