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Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass auch Bilder der Sedlmayr-Mörder in Online-Archiven bestehen bleiben dürfen. Gegen eine Namensnennung in alten Meldungen hatten die aus der Haft entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr bereits erfolglos geklagt.
2010-02-09 21:37:00Quelle: Golem.de - Internet
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