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Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht. (Vorratsdatenspeicherung)
2010-03-02 10:19:00Quelle: Golem.de - Internet
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