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Richter kritisieren Urteil im Sinne von Abofallen-Betreiber
Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg. (Verbraucherschutz)
2010-03-22 17:11:00Quelle: Golem.de - Internet
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