| Albert Gonzalez hat auch in seinem zweiten Verfahren eine hohe Haftstrafe erhalten: Für den Datendiebstahl bei einem US-Zahlungsdienstleister soll er noch einmal 20 Jahre in Haft. Er kann diese Strafe jedoch zusammen mit der am Donnerstag verhängten verbüßen. |
| 2010-03-29 11:31:00 | Quelle: Golem.de - Internet |