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Bundesgerichtshof: Freie Bahn für Software-Patente
Der Bundesgerichtshof sieht praktisch jedes Verfahren, das sich als Computerprogramm implementieren lässt, als technisch und somit patentierbar an. Das geht aus einem aktuellen Beschluss zu einer Patentanmeldung für die "dynamische Dokumentengenerierung" hervor. (Siemens, Softwarepatent)
2010-05-20 22:24:00Quelle: Golem.de - Internet
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