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Bundesgerichtshof: Korrekte Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Kabel Baden-Württemberg hatte in einer Werbe-E-Mail einen Telefonanschluss und eine Internetflatrate beworben, dabei aber den Anschlusspreis nicht genannt. Der Bundesgerichtshof hat dazu heute ein Urteil veröffentlicht. (Kabelnetz)
2010-06-22 18:10:00Quelle: Golem.de - Internet
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