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OLG Frankfurt: Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
Die mit Abofallen im Internet erzielten Gewinne können zu Gunsten des Bundeshaushalts abgeschöpft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. (Rechtsstreitigkeiten)
2010-07-14 11:14:00Quelle: Golem.de - Internet
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