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Störerhaftung: OLG Düsseldorf entscheidet zu Gunsten von Rapidshare
Rapidshare kann nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Auch muss der Sharehoster keine Dateinamen filtern, um illegale Uploads zu verhindern. (Urheberrecht)
2010-07-23 15:14:00Quelle: Golem.de - Internet
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